Antwort 11.08.2026 von Bärbel Bas SPD
Das Ziel ist nicht, Bestellungen zu verteuern, sondern dass geltendes Recht auch für Plattformen aus Drittstaaten gilt.
Das Ziel ist nicht, Bestellungen zu verteuern, sondern dass geltendes Recht auch für Plattformen aus Drittstaaten gilt.
Aus meiner Sicht muss bei solchen Maßnahmen immer ein fairer Ausgleich zwischen Verbraucherschutz, Produktsicherheit und einem funktionierenden Binnenmarkt gefunden werden.
Laut Bundesregierung wiesen die von den Bundesländern im Jahr 2022 untersuchten Getreideproben aus der Ukraine keine Überschreitungen der zulässigen Rückstandshöchstgehalte auf. Für das Jahr 2023 lagen zu dem Zeitpunkt noch keine Erkenntnisse vor.