Frage von Eva Z. • 22.01.2024

Antwort ausstehend von Karl Lauterbach SPD
Soweit sich öffentliche Stellen auf das Hausrecht berufen, ist zu beachten, dass dieses - wie alles staatliche Handeln - nur im Einklang mit den Grundrechten und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ausgeübt werden kann. Hierüber entscheiden die Verwaltungsgerichte.
Zum 2. Februar 2023 haben wir als Bundesregierung die Maskenpflicht im Fernverkehr ausgesetzt. Auch ist die Corona-Arbeitsschutzverordnung ausgelaufen. Die Bundesländer haben die Maskenpflicht im ÖPNV inzwischen ebenfalls abgeschafft. Damit tragen wir der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens Rechnung.
die Maskenpflicht/Testpflicht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.
Das Tragen von Masken war ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Pandemie.