Die AfD wird dafür sorgen, dass der Individualverkehr nicht weiter einseitig benachteiligt wird
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§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 Nr. 3 EStG sieht derzeitig vor, dass diejenigen Fahrzeuge von den Steuervorteilen profitieren, deren Wert 70.000 Euro nicht übersteigt. Der Entwurf für ein Steuerfortentwicklungsgesetz noch aus der Feder von Christian Lindner sieht vor, dass dieser Wert auf 95.000 Euro erhöht wird. Der Gesetzentwurf wurde bislang in erster Lesung im Bundestag beraten. Diese wichtigen steuerlichen Entlastungen sollten noch in dieser Legislaturperiode kommen - ohne Abstriche und Tricksereien. Dafür muss die rot-grüne Minderheitsregierung den Weg frei machen.

Um besondere Härten wie die von Ihnen beschriebene abzumildern, setzt sie sich für Maßnahmen ein, die den sozialen Ausgleich fördern, z.B. das Klimageld: Es soll Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung sozial gerecht an die Bürger*innen zurückgeben und direkt Familien wie Ihre entlasten.
Im Falle einer Übernahme der Regierungsverantwortung erscheint es uns zwingend nötig, die KfZ-Steuer zu reformieren.

Kraftfahrzeugsteuer muss grundsätzlich alle Nutzer der Infrastruktur erfassen; Ausnahmeregelungen sind eng zu begrenzen.

Eine Ausnahme von der Besteuerung besteht gemäß § 3 Nr. 13 für ausländische Personenkraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr.