Frage von Christoph H. • 28.02.2025

Antwort ausstehend von Michael Brand CDU
Dieser normiert einen Ersatzwahlmechanismus.
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen am besten an die Sprecherin für Justiz in unserer Fraktion - Dorothea Marx.
Sicherlich werden Sie verstehen, dass ich an dieser Stelle keine Details aus noch laufenden Verhandlungen und schon gar keine Personalien diskutieren kann.
Wie man sich vorstellen kann, wird zum Schutz des Amtes der Verfassungsrichter im Allgemeinen, aber auch der jeweiligen Person bzw. Vorschlages im Einzelnen mit hoher Verantwortlichkeit und ggf. Diskretion umgegangen.
Richter können und dürfen für den Bundestag kandidieren. Im Fall ihrer Wahl können und dürfen sie aber nicht gleichzeitig als Richter und Abgeordnete arbeiten.