Antwort 23.01.2026 von Thorsten Frei CDU
Auch mit früherer Pensionierung gibt es die Aktivrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze 67.
Auch mit früherer Pensionierung gibt es die Aktivrente erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze 67.
Dank der inzwischen fließenden Abschläge werden bereits höhere Auszahlungen geleistet. Es ist wichtig, dass bald auch die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um die vom Bundesverfassungsgericht angemahnten Anpassungen rechtssicher zu verankern.
Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für Berufssoldatinnen und Berufssoldaten finden sich im Soldatengesetz (SG) sowie im Gesetz zur Förderung der anderweitigen Verwendung von Berufssoldaten und Beamten (Verwendungsförderungsgesetz)
