Frage von Jürgen K. • 29.07.2025

Antwort ausstehend von Dennis Gladiator CDU
es handelt sich um eine Ausschreibung der HSO Projekt GmbH, einer 100%igen Tochter der Kühne Stiftung, für die die genannten Richtlinien nicht gilt.
Wie ganz genau eine Notfallversorgung zu organisieren ist bzw. aufgebaut sein sollte, sollte von Expertinnen und Experten erarbeitet bzw. bestimmt werden
Wenn Sie mein Büro mit Ihren konkreten Unterlagen (Aktenzeichen und Ähnliches) kontaktieren, frage ich unter Verweis auf die zitierte Entscheidung des EuGH gerne nochmal schriftlich bei der EU-Kommission nach und empfehle Ihnen ggf. Rechtsmittel einzulegen.