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Die Farben unserer Fahne sind nicht nur ein Symbol für die im Grundgesetz explizit genannten Freiheitsrechte, sondern für das gesamte Spektrum unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das schließt die Würde jedes Einzelnen und das Recht auf Entfaltung der eigenen Persönlichkeit mit ein, unabhängig von sexueller Identität oder Orientierung.

Im Zuge der Neuwahlen und des Regierungswechsels haben wir nun aus den genannten Gründen als CDU, CSU und SPD im Koalitionsvertrag verabredet, das Gesetz bis Ende Juli 2026 mit besonderem Fokus auf die Auswirkungen von Kindern und Jugendlichen zu evaluieren.

Die AfD ist wie keine andere Partei Hüter des Grundgesetzes. Dazu gehört die Meinungsfreiheit und auch der Schutz der deutschen Bevölkerung.

Eine Änderung von Artikel 33, Absatz 2 des Grundgesetzes, wie von Herrn Palmer dargestellt, ist nicht geplant.