Antwort 26.07.2026 von Anke Wirsing BSW
Das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und des Brief-, Post- & Fernmeldegeheimnisses ist ein Fundament unseres freiheitlichen Rechtsstaates.
Das Grundrecht auf den Schutz der Privatsphäre und des Brief-, Post- & Fernmeldegeheimnisses ist ein Fundament unseres freiheitlichen Rechtsstaates.
Grundsätzlich halte ich Transparenz staatlichen Handelns für wichtig.
Sie haben vollkommen recht, dass die beabsichtigten Einschränkungen im IFG untragbar sind.
Eine Haltung zu diesem Thema habe ich dennoch. Und da lautet meine Antwort ganz klar : Nein!