Frage von Rahel H. • 06.09.2022

Antwort ausstehend von Uta Wentzel CDU
ier ist ähnlich wie bei der Speicherung von Handydaten gründlich abzuwägen zwischen der Freiheit des Einzelnen und den Interessen im Rahmen polizeilicher Ermittlungen
Die Leistungen im Rahmen der sog. Nachbarschaftshilfen der Pflegeversicherung werden pro Stunde mit einem Geldbetrag i.H.v. bis zu 8 € entgolten und sind daher vor längerer Zeit nicht als Ehrenamt bewertet worden.
Die Leistungen im Rahmen der sog. Nachbarschaftshilfen der Pflegeversicherung werden pro Stunde mit einem Geldbetrag i.H.v. bis zu 8 € entgolten und sind daher vor längerer Zeit nicht als Ehrenamt bewertet worden.