Frage von Peter E. • 23.08.2019

Antwort von Annett Schmidt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 23.08.2019
(...) Zusammengefasst: gleiche und diskriminierungsfreie Wahlteilnahme ist für alle Parteien möglich. (...)
(...) Zusammengefasst: gleiche und diskriminierungsfreie Wahlteilnahme ist für alle Parteien möglich. (...)
(...) Zusammengefasst: gleiche und diskriminierungsfreie Wahlteilnahme ist für alle Parteien möglich. (...)
(...) die Antwort lautet, Ja. (...)
(...) die Antwort lautet, Ja. (...)
(...) die Antwort lautet, Ja. (...)
(...) 11 Abs. 1 des Grundgesetzes das Recht, ihren Wohnort frei zu wählen: „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.“ Es wäre deshalb verfassungswidrig, Menschen zu zwingen, an einen bestimmten Ort zu ziehen. Wir werden uns Bestrebungen, dieses Prinzip aufzuweichen, auch weiter entgegenstellen. (...)