Antwort 15.10.2021 von Christian Piwarz CDU
ich kann nicht erkennen, in welchem Zusammenhang Ihre Frage mit meiner Arbeit im Sächsischen Landtag steht.
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Die Nutzung digitaler Lehrangebote oder die Teilnahme an Präsenzveranstaltungen unter Berücksichtigung von Infektionsschutzmaßnahmen der Hochschulen obliegt der persönlichen Entscheidung.
unter REVOSax Landesrecht Sachsen - Sächsisches Transparenzgesetz – SächsTranspG finden Sie das Sächsische Transparenzgesetz.