Antwort 04.06.2023 von Sabine Friedel SPD
Das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz reagiert auf die Rechtsprechung zur amtsangemessenen Besoldung. Es soll am 5. Juli 2023 im Sächsischen Landtag verabschiedet werden.
Das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz reagiert auf die Rechtsprechung zur amtsangemessenen Besoldung. Es soll am 5. Juli 2023 im Sächsischen Landtag verabschiedet werden.
das 4. Dienstrechtsänderungsgesetz wird aller Voraussicht nach am Mittwoch, den 05.07.2023, im Landtag beschlossen werden.
Sachsen wird verstärkt auf viele verschiedene Maßnahmen setzen, um dieser Herausforderung zu begegnen.
Die CDU-Fraktion steht klar zum Koalitionsvertrag, den wir Ende 2019 mit unseren Regierungspartnern verabredet haben. Dazu gehört auch die von Ihnen angesprochene Änderung der Sächsischen Verfassung.