Frage von Gabriele H. • 21.05.2024

Antwort ausstehend von Christine Streichert-Clivot SPD
das von Ihnen angesprochene Gesetzesvorhaben ist bislang durch die Bundesregierung nicht zur parlamentarischen Beratung eingebracht und betrifft überdies die Gesetzgebungskompetenz des Deutschen Bundestages.
Das Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz ist eine Bundesangelegenheit und damit keine Angelegenheit für den Landtag des Saarlandes.
Für die weitere Nutzung des Gebäudes liegt die Zuständigkeit bei der Stadt Saarbrücken und bei dem Objekteigentümer, nicht beim Land.