Frage von Susanne N. • 30.07.2024

Antwort ausstehend von Anke Rehlinger SPD
Zusammenfassung:
Die Istanbul-Konvention ist geltendes Recht, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter verfassungsrechtlich gewährleistet.
Sie wurde insbesondere von Russia Today aus dem Zusammenhang gerissen verbreitet.
Aus meiner Sicht sollte man einerseits mit Blick auf das besondere Dienst- und Treueverhältnis der Beamten diese Frage bundeseinheitlich regeln.