Antwort 04.10.2023 von Jonas Reiter CDU
Zum aktuellen Zeitpunkt erachten wir ein Verbotsverfahren als nicht zielführend.
Zum aktuellen Zeitpunkt erachten wir ein Verbotsverfahren als nicht zielführend.


Ein Parteiverbot ist das schärfste Schwert der wehrhaften rechtsstaatlichen Demokratie. Dabei ist klar, dass ein Verbot kein Allheilmittel gegen das von einer verfassungswidrigen Partei verbreitete Gedankengut ist. Auch aus diesem Grund, sollte ein Verbotsverfahren nicht leichtfertig angestrebt werden.


Daher steht ein Parteiverbot immer in einem Spannungsverhältnis mit anderen demokratischen Grundsätzen.
