
Im Saarland ist die Mehrheit der Beamtinnen und Beamte in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit Beihilfeanspruch versichert.
Im Saarland ist die Mehrheit der Beamtinnen und Beamte in der privaten Krankenversicherung (PKV) mit Beihilfeanspruch versichert.
Grundlage für den Saarländischen Rundfunk ist das SR-Gesetz. Es wurde durch den Landtag erlassen und kann auch nur durch den Landtag verändert werden.
Grundlage für den Saarländischen Rundfunk ist das SR-Gesetz. Es wurde durch den Landtag erlassen und kann auch nur durch den Landtag verändert werden.
Einerseits stärken wir unsere Verteidigungsfähigkeit. Andererseits setzen wir auf dipl. Lösungen, um unsere Werte zu schützen und Frieden zu gewährleisten.
Einerseits stärken wir unsere Verteidigungsfähigkeit. Andererseits setzen wir auf dipl. Lösungen, um unsere Werte zu schützen und Frieden zu gewährleisten.
Es ist aktuell noch zu früh, um diese Frage zu beantworten. Notwendige Rahmenbedingungen auf Ebene der EU und auch des Bundes wurden noch nicht geschaffen.