Sehr geehrte Frau Rehlinger, könnte das Saarland im Zuge der Kindergrundsicherung, Bedingungen zumindest auf Landesebene einführen, welche die Bildungsungleichheit abbauen? MFG M. P.
Sehr geehrte Frau Rehlinger, ich würde es sehr begrüßen, wenn im Zuge der Kindergrundsicherung das Geld auch im Sinne von kulturellen Gütern (vgl. Bourdieu) bei den Jugendlichen und Kindern ankommt. In Anbetracht der aktuellen Forschung ist ein Teil der aktuellen Bildungsungleichheit auf einen geringen Wortschatzerwerb bis zur Einschulung in die Grundschule zurückzuführen. Hierzu würde ich vorschlagen, die Kindergrundsicherung an die Pflicht zu koppeln, eine Kindertagesstätte im Umfang von mindestens 20 Stunden pro Woche zu besuchen.
Als weiteren Hebel würde ich den Vorschlag machen, die Kindergrundsicherung an einen Besuch einer Bildungseinrichtung zu koppeln. Wird eine Bildungseinrichtung nicht besucht, so muss diese die Möglichkeit haben, das unentschuldigte Fehlen melden zu können. Allerdings sollten die Erziehungsberechtigten nicht sanktioniert sondern konditioniert werden, in dem die Kindergrundsicherung lediglich zurückgehalten wird, bis ein Bildungsziel wieder erreichbar ist

Sehr geehrter Herr P.,
eine Kita-Pflicht besteht im Saarland, sowie bundesweit, nicht. Eltern haben in Deutschland das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wie sie ihre Kinder vor dem Schuleintritt betreuen lassen wollen. Es gibt einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz ab dem ersten Lebensjahr, jedoch keine Verpflichtung, diesen Anspruch auch wahrzunehmen.
Als Landesregierung wollen wir Anreize schaffen, damit Eltern ihre Kinder gerne in die Kita bringen. Das Saarland hat in den vergangenen Jahren deshalb massiv in die frühkindliche Bildung investiert und setzt in der Kita-Politik auf den Dreiklang aus (1) vollständigem Abbau der Kita-Elternbeiträge, (2) der Förderung des Platzausbaus und (3) der Verbesserung der Qualität.
Bis 2027 werden wir den Kita-Elternbeiträge abschaffen. Die finanzielle Entlastung für Familien mit Kita-Kindern ist enorm – wie ein Rechenbeispiel zeigt: Im Vergleich zu heute wird eine Familie aus Merzig mit einem Kindergarten- und einem Krippenkind durch die vollständige Abschaffung der Kita-Elternbeiträge 2027 um rund 3.300 Euro pro Jahr entlastet.
Das Ziel der Kindergrundsicherung ist es, Kinder vor Armut zu schützen, ihnen ein sorgenfreies Aufwachsen zu ermöglichen und bessere Chancen für den Start ins Leben zu schaffen. Im Zentrum aller Überlegungen steht das Wohl des Kindes. Die Kindergrundsicherung sollte also unabhängig davon sein, wie und wo Eltern ihre Kinder betreuen lassen und nicht als Instrument verwendet werden, um die Teilnahme an vorschulischen Bildungsprogrammen zu erzwingen.
Mit freundlichen Grüßen