Wie passt die geplante Waldrodung auf Vorrat am Uni-Campus Saarbrücken zum neuen saarländischen Klimaschutzkonzept, das die Vermeidung von Ressourcen- und Flächenverbräuchen priorisiert?
Nach § 10 des SKSG hat die öffentliche Hand "im Hinblick auf die Verbesserung des Klimaschutzes eine allgemeine Vorbildfunktion". Als Fazit wird im saarländischen Klimaschutzkonzept betont, dass Maßnahmen zur "Stabilisierung der Kohlenstoff-Senkenfunktion des Waldes notwendig" sind. Die Rodung von Waldstücken mit einem alten Baumbestand kann dabei nur kontraproduktiv sein. Ausgleichsflächen werden die gleiche Senkenleistung erst in Jahrzehnten erreichen.

Sehr geehrter Herr H.,
nach Auffassung der saarländischen Landesregierung sollten Wälder, insbesondere alte Wälder, einerseits wegen Ihrer CO2-Senkenleistung und andererseits wegen Ihrer Leistung für das gesamte Ökosystem möglichst nicht gerodet werden. §1 des Waldgesetzes definiert daher, dass Wälder zu erhalten sind. Dies spiegelt sich auch in der von Ihnen genannten Forderung einer Minimierung des Flächen- und Ressourcenverbrauchs im Klimaschutzkonzept wieder.
Aber, auch das Waldgesetz – ebenso wie das Klimaschutzkonzept – sieht Ausnahmereglungen vor, aufgrund derer in seltenen Fällen auch Waldflächen für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden können. Voraussetzung dafür ist ein sorgfältiger Planungs- und Abwägungsprozess, der auch die Prüfung von Alternativen beinhaltet, um die Notwendigkeit solcher Maßnahmen zu ermitteln und zu begründen. Dabei müssen alle relevanten öffentlichen Belange geprüft, abgewogen und entschieden werden.
Das bedeutet, dass im Fall einer Entscheidung zum Roden eines Waldes zuvor eine Abwägung aller Belange stattgefunden hat und die Belange des Waldes als nachrangig eingestuft wurden. Eine Beeinträchtigung muss dabei in jedem Fall kompensiert werden. Das heißt, ein Ersatz für die Waldfläche und für die ökologischen Beeinträchtigungen ist immer erforderlich. Auch wenn die Senkenfunktion bei einem neu gepflanzten Wald zunächst geringer ausfällt als bei einem mittelalten oder alten Wald, so nimmt diese doch über die Zeit kontinuierlich zu. Zudem kann die Speicherfunktion des Holzes, zumindest teilweise – zum Beispiel durch dauerhafte Zweitverwendung des Holzes beim Bau von Gebäuden – erhalten bleiben, sodass die CO2-Bilanz des gerodeten Waldes gar nicht so stark verringert ist, wie es sich auf den ersten Blick darstellt.
Die genannten Forderungen nach dem Erhalt von Wäldern, Lebensräumen sowie der Minimierung des Flächen- und Ressourcenverbrauchs sind wichtige Leitlinien. Sie können jedoch keinen Absolutheitsanspruch erheben, denn dies würde in letzter Konsequenz bedeuten, dass gar kein Flächenverbrauch mehr stattfindet. Eine Realisierung von Baumaßnahmen wie die Schaffung bzw. Ausweitung von beispielsweise wissenschaftlichen Institutionen, die eine Waldrodung erforderlich machen, wäre dann überhaupt nicht mehr möglich. Das kann nicht öffentliches Interesse sein und ist so auch nicht im Klimaschutzkonzept definiert. Denn nur, wenn eine breite Mehrheit Naturschutz- und Klimaschutzmaßnahmen mitträgt, wird dies letztlich zum Erfolg führen.
Mit der Erschließung der Entwicklungsfläche nördlich der Straße „Stuhlsatzenhaus“ plant die Landesregierung eine Ansiedlung von Instituten und Unternehmen aus dem Bereich Forschung und Entwicklung. Es handelt sich hierbei um eine Art Masterplanung für die Weiterentwicklung der Universität und die außeruniversitäre Forschung, mit dem für den bundesseitigen Standortwettbewerb und die Akquise attraktive und hochwertige baureife Flächen geschaffen werden. Die Entwicklungsfläche soll eine erfolgreiche Weiterentwicklung der Universität als Campus-Universität ermöglichen und ist damit eine zentrale Leitinvestition für die Zukunftsfähigkeit des Saarlandes. Eine maßvolle Ergänzung des bestehenden universitären Siedlungskörpers über die Bebauung unmittelbar am Stuhlsatzenhausweg hinaus bis zur L 252 hin, stellt eine logische Fortentwicklung der Raumstruktur unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten und Zielen sowie der konkreten Nachfrage an Flächen für Forschung und Entwicklung dar und ist somit keine Rodung auf Vorrat.
Weitere Informationen zu dem Projekt finden Sie unter: https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/innovationsstrategie/faq-stuhlsatzenhaus
Mit freundlichen Grüßen