Antwort 14.12.2021 von Christian Baldauf CDU
anbei erhalten Sie die Pressemeldung unseres Vorsitzenden, Herrn Christian Baldauf zur Umsetzung der 2G-Plus-Regelung.
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Ja, ein Abgeordneter behält den Anspruch auf Altersversorgung nach §11 Abgeordnetengesetz RLP, auch wenn er vor Inanspruchnahme in den Bundestag oder ins Europaparlament usw. wechselt.