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Roger Lewentz
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Frage von Herbert K. •

Sehr geehrter Herr Lewentz, ist Ihnen "Eltern-Kind-Entfremdung" ein Begriff und was gedenken Sie dagegen zu tun?

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Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Begriff "Eltern-Kind-Entfremdung" wird überwiegend im Bereich des Umgangs- und Sorgerechts verwendet und stellt auch aus meiner Sicht eine ernst zu nehmende Thematik dar. Das zuständige Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration Und Verbraucherschutz in Rheinland-Pfalz hat eine Fachgruppe eingerichtet, in der das Thema intensiv behandelt wird.

Natürlich spielen solche Probleme und der Umgang mit diesen insbesondere in der polizeilichen Einsatzbewältigung eine große Rolle. Die Polizei hat bereits seit vielen Jahren einen besonderen Fokus auf die Bekämpfung und Verhütung des Kriminalitätsphänomens der "Gewalt in engen sozialen Beziehungen" (GesB) gerichtet. Seit Beginn der 2000er Jahre arbeiten in Rheinland-Pfalz im Rahmen des rheinland-pfälzischen Interventionsprojekts gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) viele staatliche und nichtstaatliche Organisationen u. a. Polizei, Justiz, Interventionsstellen und Jugendämter zusammen. Das Phänomen GesB wird ebenso im Rahmen einer fachgebietsübergreifenden Betrachtung in der polizeilichen Aus-und Fortbildung vermittelt. Neben dieser allgemeinen profunden Qualifikation eines jeden Polizeibeamten haben sich bereits seit vielen Jahren auf jeder Polizeiinspektion sog. "GesB-Koordinatorinnen und Koordinatoren" etabliert, die neben der Durchführung von strafrechtlichen Ermittlungen im Bedarfsfall auch Hilfemaßnahmen initiieren. Sofern in diesen Fällen Kindern mitbetroffen sind, informiert die Polizei die Jugendämter über die polizeilichen Feststellungen, die einem Familien- und Sorgerechtsverfahren als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden können.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

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