Frage von Marvin B. • 21.12.2021

Antwort von Hendrik Hering SPD • 17.01.2022
Bis zu diesem Zeitpunkt werden Personen, die unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten haben, damit rechnen müssen, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Bis zu diesem Zeitpunkt werden Personen, die unerlaubten Umgang mit Cannabisprodukten haben, damit rechnen müssen, dass gegen sie ein Strafverfahren eingeleitet wird.
Es gibt in RLP kein 2G für Minderjährige.
Die Problematik ist in der Tat nicht optimal. Ich werde Ihr Anliegen mitnehmen und in der Ampel-Koalition ansprechen, um hier eine schnelle Lösung zu finden.
anbei erhalten Sie die Pressemeldung unseres Vorsitzenden, Herrn Christian Baldauf zur Umsetzung der 2G-Plus-Regelung.