Grundsätzlich ist der Einsatz eines Avatars zur Überbrückung krankheitsbedingter Abwesenheiten in NRW möglich und wird bereits in mehreren Städten genutzt. Dabei handelt es sich jedoch nicht um ein landesweit einheitlich geregeltes Verfahren, sondern um ein ergänzendes Angebot, das Schulen in eigener Verantwortung und in Absprache mit Schulträgern und Datenschutzbeauftragten umsetzen können.
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Antwort 14.05.2025 von Lena Zingsheim-Zobel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 14.05.2025 von Lena Zingsheim-Zobel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine kontinuierliche Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen und Regelungen ist wichtig, um den vielfältigen Bedürfnissen aller betroffenen Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden und ihnen auch bei längerer Erkrankung eine möglichst stabile schulische Anbindung zu ermöglichen

Antwort ausstehend von Christian Obrok SPD
Antwort 11.06.2024 von Britta Oellers CDU
Mir macht die Arbeit als Landtagsabgeordnete große Freude. Dies möchte ich auch gerne weiter machen. Daher werde ich nicht für die Position der Oberbürgermeisterin kandidieren.
Antwort 08.06.2024 von Thorsten Klute SPD
Ich bin Abgeordneter der Landtags Nordrhein-Westfalen. Der Vorfall ereignete sich im Berliner Abgeordnetenhaus. Der weitere Umgang damit obliegt daher nicht der nordrhein-westfälischen Landespolitik.
Antwort ausstehend von Bianca Winkelmann CDU