Frage von Serhat M. • 10.08.2024

Antwort von Simone Wendland CDU • 12.08.2024
Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst: Unterschiedliche Arbeitszeit ist nicht einziges Kriterium der Vergleichbarkeit
Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst: Unterschiedliche Arbeitszeit ist nicht einziges Kriterium der Vergleichbarkeit
Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst: Unterschiedliche Arbeitszeit ist nicht einziges Kriterium der Vergleichbarkeit
Beamte u. Angestellte im öffentlichen Dienst: Unterschiedliche Arbeitszeit ist nicht einziges Kriterium der Vergleichbarkeit
Ein drittes beitragsfreies Jahr ist ein Vorhaben, das im Koalitionsvertrag verankert ist. Die konkrete Umsetzung steht auch mit Blick auf die derzeitige Haushaltslage unter dem Vorbehalt weiterer Beratungen.