Werden Sie sich für die Einführung des integrierten Masters of Laws einsetzen?
Sehr geehrte Frau Kampmann,
ich bin Gründer von "JURIST IN TIME", der Initiative für juristische Reformen und Initiator der Petition für die Einführung des integrierten Bachelor of Laws mit 278 Unterschriften. (openpetition.de/!llb)
In der Petition fordern wir auch die Einführung des integrierten Masters of Laws.
Die Universität Lüneburg bietet bereits einen solchen Master an und die Universität Bayreuth bereitet ihn bereits vor. (www.jurahoch3.de) In Bayreuth umfasst der Master die Scheine und den Schwerpunkt aus dem klassischen Jurastudium. Im Rahmen des Gesetzesvorhabens zum integrierten LL.B. wurde leider zu spät diskutiert den Schwerpunkt aus dem LL.B. herauszunehmen, weshalb es dabei belassen wurde. Mittlerweile ist etwa ein Jahr vergangen. Da auch andere Bundesländer diesen Master vorbereiten, darf NRW den Wettbewerb nicht verlieren. Die Absolvent*innen könnten auch in Schulen als Quereinsteiger*innen eingesetzt werden, wo derzeit einige Lehrer*innenstellen leer bleiben. Danke!
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Zuschrift und Ihr Engagement. Es freut uns sehr zu sehen, dass Ihnen die juristische Ausbildung ebenso am Herzen liegt wie uns. Als SPD vertreten wir klar die Haltung, dass ein starker Rechtsstaat gut ausgebildete Jurist*innen braucht – und hierzu zählt maßgeblich auch die juristische Hochschulausbildung.
Seit jeher ist das Jurastudium anspruchsvoll. Es birgt das Risiko, nach einem langen Studium und dem Erwerb vielfältiger Kompetenzen ohne Abschluss dazustehen, wenn die Erste Juristische Prüfung nicht bestanden wird. Genau dieser Umstand führt bei vielen Studierenden zu einem hohen psychischen Druck und trägt gemeinsam mit anderen Faktoren zu sinkenden Anmeldezahlen an den Fakultäten bei.
Aus diesem Grund haben wir als SPD-Fraktion uns über viele Jahre hinweg und über mehrere Legislaturperioden dafür eingesetzt, einen integrierten Bachelor einzuführen. Lange Zeit stieß dieser Vorschlag auf Widerstand der CDU. Durch beharrliche parlamentarische Arbeit ist es uns nun jedoch gelungen, diese wichtige Veränderung in Nordrhein-Westfalen zu erreichen. Wir werten dies als großen Erfolg und freuen uns, den Studierenden ein Sicherheitsnetz ermöglicht zu haben, das ihre Studienleistungen anerkennt.
In NRW wird der integrierte Bachelor vergeben, wenn alle universitären Prüfungsleistungen einschließlich des Schwerpunktbereichsstudiums erbracht wurden – auch dann, wenn die staatliche Prüfung nicht bestanden wird. Wir hätten uns damals eine Lösung ohne verpflichtendes Bestehen des Schwerpunktstudiums gewünscht; dafür konnte jedoch keine Mehrheit gefunden werden.
Die aktuelle Regelung macht es nahezu unmöglich, einen integrierten Masterabschluss zu vergeben. Einzelne Universitäten verleihen auf Antrag nach bestandenem Ersten Examen den Titel Mag. iur; dieser ist jedoch nicht mit einem Masterabschluss gleichzusetzen.
Die Einführung eines integrierten LL.M. wurde bislang nicht politisch diskutiert und müsste daher zunächst fachlich und organisatorisch geprüft werden. Eine solche Veränderung würde erhebliche Auswirkungen auf die Studienstruktur haben und den Hochschulen weitere Flexibilität abverlangen. Grundsätzlich stehen wir Weiterentwicklungen jedoch offen gegenüber. Inhaltlich ist das Erste Examen – bestehend aus universitärem und staatlichem Teil – bereits gut mit einem Masterstudium vergleichbar.
Derzeit liegen keine parlamentarischen Initiativen oder Anträge vor. Für die Zukunft schließen wir entsprechende Überlegungen jedoch nicht aus.
Mit freundlichen Grüßen
Christina Kampmann

