Antwort 02.09.2025 von Christina Schulze Föcking CDU
Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihr Anliegen vor Ort nicht ausreichend Beachtung findet, besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihr Anliegen vor Ort nicht ausreichend Beachtung findet, besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden.
Die pauschale Beihilfe ist laut Koalitionsvertrag ausdrücklich für Personen vorgesehen, die "am Anfang des Beamtenverhältnisses" stehen.

Als Sozialdemokratin unterstütze ich genossenschaftliches Engagement ganz grundsätzlich und denke, dass dies in der Energiewende noch viel stärker zum Tragen kommen sollte.
Die pauschale Beihilfe war von Beginn an für neu eingestellte Beamtinnen vorgesehen, nicht rückwirkend für alle bereits im Dienst stehenden Beamte.
Im Übrigen lebe ich privat schon lange so klimaneutral, wie es uns möglich ist.