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Christina Kampmann
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Frage von Siegfried K. •

Warum existiert in Deutschland ein externes Weisungsrecht für Staatsanwaltschaften? Wie lässt sich das mit Gewaltenteilung vereinbaren?

Sehr geehrte Frau Kampmann, Ich frag mich was Politiker im Bundestag davon abhält, zu VERSUCHEN, das Weisungsrecht für Staatsanwälte ABZUSCHAFFEN. Das schadet NICHT: Die Existenz des Weisungsrechts schadet aber der freien Gewaltenteilung. Es wird ermöglicht, dass bei Personen die gegen Gesetze verstoßen, durch Weisung vom INNENMINISTER, Ermittlungen einzustellen sind, oder? Können Sie Gründe gegen eine Abschaffung benennen? Können Sie erschließen, was nicht mehr von Staatsanwaltschaften zu Gericht angetragen und verfolgt werden wird? Mit freundlichen Grüßen, Siegfried K.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst eine Präzisierung: Das externe Weisungsrecht liegt nicht beim Innenministerium, sondern nach § 147 GVG bei der Justizverwaltung. Also den Justizministerien der Länder bzw. dem Bundesjustizministerium. Die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften ist dabei strikt vom Innenressort und von der Polizei getrennt.

Begründet wird das Weisungsrecht mit der demokratischen Legitimation: Die Staatsanwaltschaft ist kein Gericht, sondern Teil der Exekutive. Sie kann Wohnungen durchsuchen, Konten einsehen und Haft beantragen. Für solche Fälle soll jemand politisch verantwortlich sein, der dem Parlament Rede und Antwort stehen muss. Hier also die Justizministerin bzw. der Justizminister. Eine völlig weisungsfreie Anklagebehörde wäre hingegen niemandem gegenüber verantwortlich. Hieraus ergibt sich ein zentrales Argument gegen eine ersatzlose Abschaffung.

Eine Weisung, ein Verfahren aus politischen Gründen einzustellen, wäre zudem rechtswidrig. Denn es gilt das Legalitätsprinzip (§ 152 Abs. 2 StPO). Bei hinreichendem Tatverdacht muss entsprechend auch angeklagt werden. Hinzu kommt ebenfalls das Klageerzwingungsverfahren (§ 172 StPO).

Dennoch bleibt ein Problem, welches ich nicht kleinreden möchte. Schon der Anschein politischer Einflussnahme beschädigt das Vertrauen. Der EuGH hat 2019 entschieden, dass deutsche Staatsanwaltschaften wegen der Weisungsbindung keine Europäischen Haftbefehle mehr ausstellen können. Diskutiert werden deshalb Reformen abseits einer gänzlichen Abschaffung. Der naheliegendste Vorschlag: Weisungen müssten im Einzelfall schriftlich eingehen, begründet werden und in der Akte landen. Wer Einfluss nimmt, müsste also transparent offengelegt werden. Die demokratische Verantwortlichkeit bliebe so erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Christina Kampmann

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