Frage von Dirk H. • 30.09.2024

Antwort ausstehend von Bernhard Hoppe-Biermeyer CDU
Ein AfD-Verbot ist erwägenswert, birgt jedoch rechtliche Risiken. Wichtiger ist, durch gerechte Politik den Nährboden für die AfD langfristig zu entziehen.
Bei den vier neu eingerichteten Meldestellen zu Queerfeindlichkeit, Antiziganismus, antimuslimischer Rassismus, anti-Schwarzer, antiasiatischer und weitere Formen von Rassismus der NRW-Landesregierung handelt es sich nicht um „interne Meldestellen“ nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).