Antwort 12.02.2024 von Frank Jablonski BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sollten die Sicherheitsbehörden weitere Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem einstufen, würde ich persönlich ein Parteienverbot begrüßen.
Sollten die Sicherheitsbehörden weitere Landesverbände der AfD als gesichert rechtsextrem einstufen, würde ich persönlich ein Parteienverbot begrüßen.
Ein Parteiverbotsverfahren können nur die Bundesregierung, der Bundesrat und der Bundestag beantragen. Es sind alle drei oberste Bundesorgane. Über ein Verbot entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.