Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Einleitung eines Verbotsverfahrens geprüft werden sollte.
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In Niedersachsen ist die AfD vom Verfassungsschutz zum Beobachtungsobjekt mit erheblicher Bedeutung eingestuft. Das entspricht der Einstufung „gesichert rechtsextremistisch“ in anderen Bundesländern. Damit hat Niedersachsen wichtige Vorarbeit geleistet.
Die CDU Deutschlands steht hier auf einem klaren Standpunkt: Ein Parteiverbotsverfahren darf kein politisches Symbolinstrument sein, sondern muss auf einer soliden rechtlichen Grundlage beruhen. Ein aussichtsloser Antrag würde der AfD eher nutzen als schaden, weil sie sich als Opfer staatlicher Repression inszenieren könnte.
Eine Neuauszählung ist jedoch keine politische Entscheidung, sondern Teil eines rechtlich geregelten Prüfungsverfahrens. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht die Landesparlamente.
Es braucht keine künstliche Verunsicherung oder bürokratische Verbote für Begriffe, die sich längst im Alltag etabliert haben