Das von Ihnen angesprochene Medikament fällt unter den sogenannte Lifestyle-Paragraph (§34 im SGB 5): Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht – sogenannte Lifestyle Arzneimittel –, dürfen nicht als GKV-Leistung verordnet werden.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Ich möchte den Hildesheimerinnen und Hildesheimern ein abwechslungsreiches und breit aufgestelltes Angebot an kleineren und auch größeren Veranstaltungen im Wahlkreis anbieten.
Für Anliegen, die die Arbeit des Kultusministeriums betreffen, möchten wir Sie bitten, sich direkt dorthin über folgende Mailadresse zu wenden: poststelle@mk.niedersachsen.de
Der Gesetzesentwurf zur Familienstartzeit liegt seit März 2023 vor. Es gibt von nicht-grün geführte Ministerien Klärungsbedarf. Das verzögert die Befassung.
Da Frau Hamburg sowohl als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtags als auch als Kultusministerin tätig ist, möchten wir darauf hinweisen, dass wir über Abgeordnetenwatch nur noch Fragen beantworten können, die sich auf ihre Tätigkeit als Landtagsabgeordnete beziehen.
Ihre Frage indes betrifft mein Amt als Landtagspräsidentin. Da ich zwischen beiden Rollen zu trennen habe, bitte ich Sie, Ihre Frage per Mail an praesidentin@lt.niedersachsen.de zu richten.