Was gedenken Sie und ihre Partei zu tun, um eine verfassungsgemäße Alimentation der Beamten in Niedersachsen widerherzustellen?
Sehr geehrter Herr Christ, der Familienergänzungszuschlag ist spätestens seit dem Urteil des BVerfG-Urteil v. 17.09.2025 (Leitsatz 7) nachweislich verfassungswidrig. Bereits am 24.01.2024 sind Sie meiner Frage diesbezüglich (Verfassungsmäßigkeit) ausgewichen. Was brauch es nun noch um die Beamten verfassungsgemäß zu alimentieren? Wenn ihre Partei es ehrlich meint mit den Beamten (das derzeitige Handeln lässt dies eher bezweifeln), müssen nun die Grundgehaltstabellen erheblich (ohne weitere Ausflüchte mit Zuschlägen) durchweg angehoben werden. Über eine inhaltliche Antwort wäre ich sehr erfreut.

