Frage von Kevin B. • 06.12.2024

Antwort von Volker Bajus BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 20.01.2025
Die Besoldung ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfassungskonform.
Die Besoldung ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfassungskonform.
Die Besoldung ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfassungskonform.
Die Besoldung ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung verfassungskonform.
Ihre Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes kann ich grundsätzlich nachvollziehen und erachte diesen Aspekt im Hinblick auf die ePA auch als besonders wichtig. Nichtsdestotrotz sehe ich jedoch auch die weiteren Vorteile, wie zum Beispiel insbesondere ein schneller und transparenter Abruf der eigenen Krankheitsgeschichte bei den zu behandelnden Ärzten, so dass effiziente Behandlungsmethoden erwogen werden können.