Bekommen Beamte die mittlerweile Pensioniert sind einen Ausgleich für nicht gerechtfertigt alimentation ab 2003?
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich verstehe gut, dass das Thema der "amtsangemessenen Alimentation" nach den vielen Schlagzeilen der letzten Jahre Fragen aufwirft – gerade für Menschen, die bereits im Ruhestand sind.
Um es kurz und direkt zu beantworten:
Ein automatischer Ausgleich für alle Jahre seit 2003 findet nicht statt. Nach der aktuellen Rechtsprechung müssen Beamte und Pensionäre ihre Ansprüche für jedes Jahr einzeln "zeitnah" geltend gemacht haben. Das bedeutet konkret, dass man in dem jeweiligen Jahr (bis zum 31.12.) schriftlich Widerspruch gegen die Höhe der Bezüge eingelegt haben muss. Das Bundesverfassungsgericht sieht dies als notwendig an, damit der Staat planen kann.
Wer damals Widersprüche eingelegt hat, deren Verfahren noch "offen" sind, hat gute Chancen auf eine Nachzahlung. Das Land Niedersachsen arbeitet aktuell daran, diese Fälle nach den neuen Vorgaben aus Karlsruhe abzuwickeln. Für die Zukunft hat Niedersachsen die Bezüge bereits durch neue Gesetze angepasst, um wieder einen verfassungsgemäßen Abstand zur Sozialhilfe und zwischen den Gehaltsgruppen sicherzustellen.
Falls Sie damals Widersprüche eingereicht und darüber noch keinen endgültigen Bescheid erhalten haben, sollten Sie diese Unterlagen bereithalten. Ohne solche Widersprüche ist eine rückwirkende Zahlung für die Jahre ab 2003 nach heutiger Rechtslage meiner Kenntnis nach nicht möglich.
Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen bei der Einordnung Ihrer persönlichen Situation weiter.
Herzliche Grüße
Jan Schröder

