Antwort 03.07.2026 von Björn Thümler CDU
Das Verfahren im Bundestag ist abzuwarten
Das Verfahren im Bundestag ist abzuwarten
Nach geltendem niedersächsischem Recht darf Totenasche grundsätzlich nicht im eigenen Garten verstreut werden.
In Niedersachsen gibt es kein eigenes Informationsfreiheitsgesetz. Dass Niedersachsen und Bayern bisher kein IFG haben, ist ein Befund, der viele ärgert – und die Gründe dafür sind genau die, die Sie vermuten:
