Frage von Heinz E. • 11.04.2023

Antwort ausstehend von Lara Evers CDU
Leider ist der Gesetzentwurf nicht abschließend beraten worden und somit am Ende der Legislaturperiode automatisch für erledigt erklärt worden (Diskontinuität).
Gemäß §19 des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes müssen alle Gemeinden bis zum 31.12.2026 die Potenziale zur Entsiegelung ihres Gebiets identifizieren und in einem speziell dafür bereitgestellten Entsiegelungskataster des Landes erfassen.