Antwort ausstehend von Alfred Dannenberg AfD
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 12.01.2024 von Karin Logemann SPD
Das geschieht nach dem klassischen Gesetzgebungsverfahren
Antwort ausstehend von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 16.04.2024 von Marie Kollenrott BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.
Antwort ausstehend von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Eva Viehoff BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN