Ich teile Ihre Einschätzung, dass die Einleitung eines Verbotsverfahrens geprüft werden sollte.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 14.04.2026 von Pippa Schneider BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort ausstehend von Marie Kollenrott BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 03.11.2025 von Christian Frölich CDU
Die CDU Deutschlands steht hier auf einem klaren Standpunkt: Ein Parteiverbotsverfahren darf kein politisches Symbolinstrument sein, sondern muss auf einer soliden rechtlichen Grundlage beruhen. Ein aussichtsloser Antrag würde der AfD eher nutzen als schaden, weil sie sich als Opfer staatlicher Repression inszenieren könnte.
Antwort 24.11.2025 von Pascal Leddin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Eine Neuauszählung ist jedoch keine politische Entscheidung, sondern Teil eines rechtlich geregelten Prüfungsverfahrens. Zuständig ist der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags, nicht die Landesparlamente.
Antwort 28.10.2025 von Julia Willie Hamburg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Es braucht keine künstliche Verunsicherung oder bürokratische Verbote für Begriffe, die sich längst im Alltag etabliert haben
Antwort ausstehend von Olaf Lies SPD