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Jan-Philipp Beck
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Frage von Jörg C. •

Warum werden die Stellungnahmen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes nicht im NILAS veröffentlicht? Hat die Regierung bei verfassungswidrigen Gesetzen Angst, etwaigen Klägern Futter zu liefern?

Als Beispiel verweise ich auf die immer noch verfassungswidrige Gesetzeslage zur Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter: zunächst gar kein Zuschlag, dann regelmäßige Vollabschmelzung des Zuschlags, erst nach BVerfG-Entscheidung Zuschlag von (lediglich) 50% der Differenz zwischen Vollzeitbesoldung und "Teilzeit"-Besoldung, obwohl das BVerfG klargestellt hat, dass der begrenzt dienstfähige Beamte seine volle Arbeitskraft erbringt und damit dem "Vollzeitbeamten" deutlich näher steht als dem "Teilzeitbeamten", eamten, der auf eigenen Wunsch in Zeilzeit arbeitet und folglich nicht seine volle Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung stellt. Noch schlimmer ist die Rechtslage zur Berechnung der ruhegehaltsfähige Dienstzeit bei aktiven Jahren im Status der begrenzten Dienstfähigkeit, hier werden diese Jahre nur zeitanteilig (wie bei Teilzeitbeschäftigung) berücksichtigt ohne irgendeinen Zuschlag. Thüringen berücksichtigt auch bei der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit einen Zuschlag.

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