Warum werden die Stellungnahmen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes nicht im NILAS veröffentlicht? Hat die Regierung bei verfassungswidrigen Gesetzen Angst, etwaigen Klägern Futter zu liefern?
Als Beispiel verweise ich auf die immer noch verfassungswidrige Gesetzeslage zur Besoldung begrenzt dienstfähiger Beamter: zunächst gar kein Zuschlag, dann regelmäßige Vollabschmelzung des Zuschlags, erst nach BVerfG-Entscheidung Zuschlag von (lediglich) 50% der Differenz zwischen Vollzeitbesoldung und "Teilzeit"-Besoldung, obwohl das BVerfG klargestellt hat, dass der begrenzt dienstfähige Beamte seine volle Arbeitskraft erbringt und damit dem "Vollzeitbeamten" deutlich näher steht als dem "Teilzeitbeamten", eamten, der auf eigenen Wunsch in Zeilzeit arbeitet und folglich nicht seine volle Arbeitskraft dem Dienstherrn zur Verfügung stellt. Noch schlimmer ist die Rechtslage zur Berechnung der ruhegehaltsfähige Dienstzeit bei aktiven Jahren im Status der begrenzten Dienstfähigkeit, hier werden diese Jahre nur zeitanteilig (wie bei Teilzeitbeschäftigung) berücksichtigt ohne irgendeinen Zuschlag. Thüringen berücksichtigt auch bei der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit einen Zuschlag.
Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für die Verteilung und Veröffentlichung der Gesetzentwürfe, Anträge, Beschlussempfehlungen, schriftlichen Berichte und Wahlvorschläge als Landtagsdrucksachen ist der Niedersächsische Landtag verantwortlich. Diese Drucksachen sind auch über das Niedersächsische Landtagsdokumentationssystem, kurz NILAS, recherchierbar.
Ferner werden nach Auskunft der Landtagsverwaltung zu jedem verabschiedeten Gesetz die „Gesetzesmaterialien“ im Internet bereit gestellt, sobald diese vollständig vorliegen. Dies kann jedoch durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen. Zu den entsprechenden Gesetzesmaterialien gehören sämtliche Vorlagen, also auch Stellungnahmen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes. Die Landtagsverwaltung teilte uns in diesem Zusammenhang jedoch mit, dass diese Unterlagen zum gegenwärtigen Zeitpunkt aus technischen Gründen nicht über NILAS recherchiert werden können. Man arbeite jedoch bereits an einer solchen Möglichkeit. Gesetzesmaterialien zu älteren Vorgängen sind daher unter dem Link https://www.landtag-niedersachsen.de/dokumentensuche/ zu finden, indem der Dokumententyp „Gesetzesmaterialien“ ausgewählt und dann die „Ergebnisse gefiltert“ werden. Außerdem können sich interessierte Personen auch bei Bedarf direkt an die Landtagsverwaltung wenden, um Vorlagen zu (noch) nicht verabschiedeten Gesetzesentwürfen einzusehen, sobald sich ein Ausschuss abschließend damit befasst hat. Darüber hinaus findet der Inhalt der jeweiligen Vorlagen Eingang in den schriftlichen Bericht zu einem jeden Gesetzesvorhaben, in diesem Fall ist er unter der Drucksachennummer 19/9935 über NILAS abrufbar.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen das Verfahren im Hinblick auf die Veröffentlichung und Bereitstellung der Gesetzesmaterialien näher bringen. Bezug nehmend auf Ihre weiteren Anmerkungen möchte ich auf meine zahlreichen bisherigen Antworten bei Abgeordnetenwatch verweisen, bei denen ich hinreichend Stellung zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes genommen habe. Gern möchte ich jedoch noch einmal abschließend zusammenfassen, dass wir demnächst ein Urteil zur Besoldung in Niedersachsen vor dem Bundesverfassungsgericht erwarten. Nach entsprechender Vorlage wird dieses vollumfänglich durch die niedersächsischen Ministerien geprüft und auf dessen Grundlage dann höchstwahrscheinlich ein weiteres Gesetzgebungsverfahren gestartet werden, um die verfassungsgemäße Alimentation ab den Jahren 2008 sowie für die Zukunft sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan-Philipp Beck

