Halten Sie es für gerecht, dass erneut die Sonderzahlung in Nds. (s. meine Anfrage v. 13.03.2026) den Versogungsempfänger/-innen nicht gezahlt wird?
Schließlich ist Hintergrund der Zahlung, die verfassungsrechtlich gebotene Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation rückwirkend für das Jahr 2025, die doch auch Grundlage für die Berechnung der Versorgungsbezüge sein müsste.
Sind denn dem Land Nds. die Pensionäre nichts mehr wert?
Weitere Fragen an Jan-Philipp Beck
Sobald dieses Urteil vorliegt und entsprechend ausgewertet worden ist, werden wir höchstwahrscheinlich ein weiteres Gesetzgebungsverfahren starten, um die verfassungsgemäße Alimentation ab den Jahren 2008 sicherzustellen.
Darüber hinaus müssen wir momentan die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts abwarten, bei dem aktuell ein Verfahren zur Besoldung in Niedersachsen anhängig ist. Sobald dieses Urteil vorliegt und entsprechend ausgewertet ist, wird höchstwahrscheinlich ein weiteres Gesetzgebungsverfahren gestartet werden, um die verfassungsgemäße Alimentation ab den Jahren 2008 sicherzustellen.
Aus meiner Sicht ist es wenig zielführend, bereits jetzt in das Gesetzgebungsverfahren zu starten und Tatsachen zu schaffen, wenn im Zuge bald zu erwartender Gerichtsurteile noch einmal unter Umständen neue Aspekte oder Hinweise auftauchen, die wir innerhalb dieses Prozesses besser mit berücksichtigen sollten
Mit dem nunmehr erfolgten Landtagsbeschluss ist zunächst erst einmal die verfassungsgemäße Alimentation der Beamtinnen und Beamten für das Jahr 2025 rückwirkend sichergestellt worden.

