Wieviel ist Ihnen psychische Gesundheit wert?
Sehr geehrter Herr Bajus,
der Erweiterte Bewertungsausschuss hat zum 01.04.2026 eine Abwertung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 % beschlossen. Diese beruht auf einer veränderten statistischen Berechnung der Leistungsanteile, die aus unserer Sicht die tatsächliche Versorgungssituation verzerrt.
Eine Abwertung psychotherapeutischer Leistungen sendet ein problematisches Signal für die Versorgung psychisch erkrankter Menschen.
Gleichzeitig bestehen weitere strukturelle Probleme der psychotherapeutischen Versorgung, insbesondere die prekäre Weiterbildungssituation für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Weiterbildung sowie die geplante externe Qualitätssicherung.
Ich bitte Sie daher, sich im Bundestag für eine stabile und zukunftsfähige psychotherapeutische Versorgung einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Psych. Marco S.
Psychologischer Psychotherapeut (TP)
Supervisor/Lehrtherapeut
Osnabrück

