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Jan-Philipp Beck
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Frage von Stefan S. •

Sehr geehrter Herr Beck, ich habe gelesen, dass Sie behaupten, dass die Besoldung im Land Niedersachsen durch die Einmalzahlungen für 2025 nun verfassungskonform sei. Glauben Sie das ernsthaft? MfG

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr S.,

im Zuge des jüngst erfolgten Landtagsbeschlusses zur Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes wurde zunächst einmal die verfassungsgemäße Alimentation der Beamtinnen und Beamten für das Jahr 2025 rückwirkend sichergestellt. Konkret bedeutet dies, dass die Besoldungsgruppen A 5 bis A 8 eine Sonderzahlung von 800 Euro erhalten, die übrigen Besoldungsgruppen 500 Euro bekommen und für die Anwärterinnen und Anwärter 250 Euro vorgesehen sind. Nach Ansicht des Niedersächsischen Finanzministeriums sowie des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages sei somit die gebotene amtsangemessene Bezahlung in Niedersachsen für das vergangene Jahr gewährleistet worden.

Darüber hinaus werden die aktuellen verfassungsrechtlichen Entwicklungen selbstverständlich nicht außer Acht gelassen. Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr zur Besoldung in Berlin bereits geurteilt und die dortige Besoldung für die Jahre ab 2008 überwiegend für verfassungswidrig erklärt. Dieses Urteil wird nun genaustens von unseren niedersächsischen Ministerien geprüft und ausgewertet. Ferner wird vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe demnächst auch ein Urteil zur Besoldung in Niedersachsen erwartet, auf dessen Grundlage wir dann höchstwahrscheinlich ein weiteres Gesetzgebungsverfahren starten werden, um die verfassungsgemäße Alimentation ab den Jahren 2008 sicherzustellen. 

Ebenso werden nunmehr schnellstmöglich die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um mit der systemgerechten Übertragung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Beamtenschaft sicherzustellen, dass die Besoldung auch in den folgenden Jahren verfassungsgemäß ist.

Mit freundlichen Grüßen

Jan-Philipp Beck

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