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Für Beamtinnen und Beamte, die am 9. Dezember 2023 ohne Bezüge beurlaubt waren oder sich in Elternzeit ohne Bezüge befanden, wird eine einmalige Sonderzahlung angeboten. Die Bedingung hierfür ist, dass zwischen dem 1. August und dem 8. Dezember 2023 an mindestens einem Tag Anspruch auf Bezüge bestand.
Der Finanzminister hat im Landtag eine höhengleiche Umsetzung zugesagt.
Des Weiteren fehlt den Absolvent*innen der Lehrämter des Sekundarbereiches nicht nur die fachdidaktische Expertise für den Primarbereich, sondern auch und insbesondere die Pädagogik inkl. der Praktika im Primarbereich.
Es ist von einer ungefähren Größe von 38.000 Hektar auszugehen, die zukünftig naturnah bewirtschaftet werden.