Die Hürde für ein Verbot einer Partei ist nach unserem Grundgesetz sehr hoch.
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Die Hürde für ein Verbot einer Partei ist nach unserem Grundgesetz sehr hoch.
Die These Ihrer Frage lehne ich ab, sie ist nicht wissenschaftlich belegt.
Die Frage liegt aktuell dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vor. Wir haben die Besoldung -neben den tariflichen Steigerungen- bereits weiter erhöht.
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DIE LINKE im hessichen Landtag wird weiterhin gebraucht!
Der Fachkräftemangel ist ein wirklich ernstes Problem in Hessen. DIE LINKE legt einen ambitionierten Plan vor, um dem entgegenzuwirken.