Antwort 23.10.2025 von Stephan Grüger SPD
Landtagsabgeordnete sind gemäß der Verfassung nicht zuständig für bundespolitische Frage.
Landtagsabgeordnete sind gemäß der Verfassung nicht zuständig für bundespolitische Frage.
Der allgemeine Schutz vor Diskriminierung gilt. Die Aufnahme des Begriffs in Art. 3 GG ist aus meiner Sicht deshalb nicht erforderlich.
Das Aufdecken der Vorgänge in Frankfurt ist durch Strukturen entstanden, die bereits vorhanden sind. Der aktuelle Fall zeigt also, dass die internen Kontrollmechanismen der hessischen Polizei funktionieren.
Der Rechtsstaat hat sich auch intern als wehrhaft erwiesen und mein grundsätzliches Vertrauen in die Polizei und die vielen Tausend rechtschaffenen, pflichtbewussten Polizeikräfte somit nicht beeinträchtigt