Antwort ausstehend von Julia Barth-Dworzynski SPD
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Antwort 18.06.2025 von Sabine Ritter Die Linke
Als Ferienwohnungen zweckentfremdeten Wohnraum zurückholen, Büros zu Wohnungen umbauen, Mieten mit Mietendeckel nachhaltig senken. Neubau günstiger Wohnungen.
Antwort 18.08.2025 von Jennifer Jasberg BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Fall des Alsterpavillons wurde der Verkehrswert des Grundstücks durch ein unabhängiges Gutachten auf mindestens 58,3 Millionen Euro festgesetzt. Dieser Wert wurde zum Mindestgebot in der Ausschreibung erklärt.
Antwort ausstehend von Thilo Kleibauer CDU
Antwort 02.06.2025 von Marco Hosemann Die Linke
Nein, die Veräußerung des Alsterpavillons muss nicht der Bürgerschaft zur Abstimmung vorgelegt werden, weil er zum vollen Wert veräußert werden soll.
Antwort 02.09.2025 von Dirk Kienscherf SPD
Das Mindestgebot für den Bodenwert des Grundstücks betrug auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens 58.300.000 Euro.