Antwort 02.09.2021 von Ulrike Harzer FDP
Der Schadenersatz für Impfopfer ist bereits gesetzlich geregelt.
Der Schadenersatz für Impfopfer ist bereits gesetzlich geregelt.
Ein weiterer Aspekt ist die Mobilität auf dem Land. Möchten wir viele Menschen hinweg vom Individualverkehr auf den ÖPNV bewegen, so muss dieser deutlich attraktiver gestaltet werden. Eine Monatskarte für 95€ für einen Erwachsenen für den Schwarzwald-Baar-Kreis bei einer Taktung von teilweise einer Fahrt alle zwei Stunden gehört dazu nicht.
Gute Bezahlung im Gesundheitswesen. Eine Krankenkasse für alle.