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Verfassungsrechtlich dürfen nach dem objektiven Nettoprinzip in Deutschland grundsätzlich nur Nettoeinnahmen, also Einnahmen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, besteuert werden. Und hier gehören die Straßenausbaubeiträge dazu.
Sehr geehrter Herr M.
vielen Dank für ihre Frage zum Thema Finanzen, die ich Ihnen gerne direkt beantworte.
Einkünfte werden seit 2011 auf meiner Homepage veröffentlicht. Link: https://www.tanja-machalet.de/internet/Über%20mich/Gläserne%20Abgeordnete/
Die Impfung zeigt große Wirkung und der sehr geringe Inzidenzwerte von geimpften Personen gibt der Impfstrategie eindeutig recht