(...) Dafür sind in erster Linie die Kommunen, Landkreise und Bundesländer zuständig. Der Bund hat 2012 den Nationalen Radverkehrsplan 2020 initiiert, in dem konkrete Maßnahmen für die Bereiche "Radverkehrsplanung und -konzeption, Infrastruktur, Verkehrssicherheit, Kommunikation, Fahrradtourismus, Elektromobilität, Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln, Mobilitäts- und Verkehrserziehung, Qualitäten schaffen und sichern" erarbeitet werden. Für die Umsetzung sind aber zumeist Länder und Kommunen zuständig, das Verkehrsministerium ist in erster Linie Moderator und Koordinator. (...)
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