
Parteiverbotsanträge beim Bundesverfassungsgericht können nicht von einzelnen Parteien gestellt werden, sondern lediglich von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
Parteiverbotsanträge beim Bundesverfassungsgericht können nicht von einzelnen Parteien gestellt werden, sondern lediglich von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.
Die Diskussion über eine mögliche Absenkung der Strafmündigkeit von derzeit 14 auf 12 Jahre ist jedoch komplex und sollte sorgfältig geführt werden.
vielen Dank für Ihre Frage. Die brutale Attacke an der Berliner Grundschule war entsetzlich und es macht fassungslos, zu sehen, dass Gewaltkriminalität bereits bei so jungen Schülern vorkommt
Dabei gilt bereits heute: Taten von Kindern unter 14 Jahren bleiben nicht ohne Konsequenzen. Polizei und Staatsanwaltschaft können das Jugendamt und das Familiengericht einschalten, die dann geeignete Maßnahmen gegenüber dem Kind und der Familie veranlassen – etwa die Entziehung des Sorgerechts oder eine Unterbringung in einem Heim oder einer psychiatrischen Einrichtung.
Kinder in diesem Alter sind noch nicht in der Lage, die volle Tragweite ihres Handelns zu begreifen.