
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de


Der Wahlprüfungsausschuss des 21. Deutschen Bundestages, der für die Prüfung und Bewertung der Einsprüche zur Bundestagswahl 2025 zuständig ist, muss erst noch vom Plenum gewählt werden. Dies ist auf der vorläufigen Tagesordnung der kommenden Kalenderwoche 26 vorgesehen.

Zunächst möchte ich betonen: Von den von mir vorgeschlagenen Maßnahmen – darunter die Anhebung der Beitragsbemessungs- und der Versicherungspflichtgrenze – bin ich selbstverständlich auch persönlich betroffen. Ich fordere keine Reform, die ich nicht auch selbst mittrüge. Für mich gehört das zur politischen Glaubwürdigkeit.

Das AfD-Gutachten unterstreicht, dass die Vorbehalte gegen die Partei gerechtfertigt sind. Für ein Verbot liegen m.E. die Voraussetzungen weiterhin nicht vor.

